Förderbedingungen

Projektidee, was nun?

Die Möglichkeiten der Förderung sind vielfältig und wurden in der aktuellen Periode im Vergleich zum vorherigen Zeitraum sogar noch einmal ausgebaut. So wird in Sachsen-Anhalt ein Multifondsansatz realisiert, in dem Mittel der drei wichtigsten EU-Fördertöpfe, den sogenannten Investitions- und Strukturfonds, bereitgestellt werden.

Mit diesen Mitteln können nicht nur bauliche Maßnahmen in den Dörfern umgesetzt werden, sondern es gibt auch Unterstützungsmöglichkeiten für Investitionen in den Städten sowie für Konzepterstellungen, Weiterbildungen oder Vernetzungsaktivitäten. Grundsätzlich müssen alle Projekte den Zielsetzungen der Entwicklungsstrategie entsprechen und mindestens eines der drei Handlungsfelder untersetzen. Mithilfe von transparenten Auswahlverfahren sowie einer hohen Beteiligung der Bürger werden jährlich in einem Wettbewerb förderfähige Projekte ermittelt.

Datenschutz-Information gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Datenverarbeitung durch die Leader-Aktionsgruppe (LAG) im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR 2014 bis 2020) WICHTIG: Die Projektförderung in der aktuellen LEADER/CLLD-Periode ist beendet! Neue Projekte werden derzeit nicht mehr angenommen!

Datenschutz-Informationen

Die Kriterien

Die Projektauswahl erfolgt auf Grundlage eines transparenten und integrativen Verfahrens. Dazu führt die LAG eine Bewertung anhand eines dreistufigen Kriterienkataloges mit Mindest-, Qualitäts- und Handlungsfeldkriterien durch.

Mindestkriterien
Die zehn Mindestkriterien sind zu erfüllen und werden vom LEADER-Management geprüft, andernfalls erfolgt keine weitere Bearbeitung im Rahmen des Entscheidungsfindungsprozesses. Die Möglichkeit zur Überarbeitung wird eingeräumt.
Qualitätskriterien
Die Qualitätskriterien spiegeln die Zielstruktur der LES wider und sichern damit die Kohärenz zwischen Zielen und Projektauswahl bzw. Prioritätenliste. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 45. Mit einer Mindestpunktzahl von 15 muss davon ein Drittel erreicht werden.
Handlungsfeldkriterien
Die Handlungsfeldkriterien dienen insbesondere dazu, die spezifischen Zielsetzungen abzudecken und sicherzustellen, dass die Projekte diese umsetzen. 15 Punkte können hier maximal erreicht werden. Die von den Lokalen Arbeitskreisen vergebenen Punkte der Qualitätskriterien addiert mit jenen der Handlungsfeldkriterien ergeben die Einordnung auf der Prioritätenliste. Diese wird nach den einzelnen Förderprogrammen (ELER/EFRE/ESF+) und unter Einhaltung der Teilbudgets für die beiden Subregionen erstellt.

Die Förderprogramme

Förderprogramme des Multifondsansatzes 2021 bis 2027

1. Fonds, von denen das Geld kommt

ELER
Europäischer Landwirtschaftsfond für die ​ Entwicklung des ländlichen Raums

7,002 Mio. Euro

EFRE
Europäischer Fond für Regionale Entwicklung

4,165 Mio. Euro

ESF+
Europäischer Sozialfond

0,830 Mio. Euro

2. Richtlinien, über die das Geld ausgereicht wird

Für jeden Verarbeitungsvorgang gibt es eine Datenschutzinformation – dieser muss schriftlich eingewilligt werden.

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